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Sore Antlion Alles klar. Die bekommen ja auch alles mit, was wir hier so treiben. Da ist Vorsicht geboten. Also: Konjunktiv II der Irrealität: "wäre". Da ist man auf der sicheren Seite. 🙃
Healthy Guineafowl Mein Warnhinweis ist der juristische Begriff „Tatsachenbehauptung“. Da muß man vor Gericht auch naheliegende bzw, offensichtliche Tatbestände „beweisen“. Ich lernte das ganz hautnah nicht nur in einem 10-jährigen Erbschaftsprozeß kennen. Die Formulierung des vorsitzenden Richters „In freier Würdigung des Gerichts“ zeigte auf, daß Golfspielen mit dem gegnerischen Anwalt eben verbindlicher sein kann, als Fakten und Logik. Demokratur eben.